Allgemeine Geschäftsbedingungen Proforto

Artikel 1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

  • Proforto: das in Artikel 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnete Unternehmen;
  • Vertragspartner: der Kunde/Auftraggeber, mit dem Proforto einen Vertrag geschlossen hat, und/oder die Person, die mit Proforto über den Abschluss eines Vertrags verhandelt;
  • Verbraucher: eine natürliche Person, für die der Vertrag nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört;
  • Vertrag: jede Vereinbarung/jeder Auftrag zwischen Proforto und dem Vertragspartner über die Lieferung von Produkten durch Proforto an den Vertragspartner, unabhängig von der Art seines Zustandekommens;
  • Partei(en): der Vertragspartner und Proforto gemeinsam oder jeweils einzeln als Vertragspartei;
  • Schriftlich: Mitteilungen per E-Mail oder in einer anderen textbasierten Form;
  • Dritte: andere natürliche oder juristische Personen, die nicht Partei dieses Vertrags sind;
  • Produkt(e): die von Proforto angebotenen Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeitskleidung, Arbeitsschuhe, Schutzbrillen, Handschuhe, persönliche Schutzausrüstung (PSA) sowie sonstige arbeitsbezogene Accessoires, Ausrüstungen und weitere auf der Website angeführte Produkte;
  • Website: www.proforto.at.

Artikel 2. Identität von Proforto

Unternehmensname: Proforto B.V.

Straße und Hausnummer: Wijchenseweg 122

Postleitzahl und Ort: 6538 SX Nijmegen

Land: Niederlande

Niederländische Handelsregisternummer (KvK): 62922351

E-Mail-Adresse: support@proforto.at

Niederländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL855015743B01

Telefonnummer:

Artikel 3. Allgemeine Bestimmungen

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und sämtliche (Rechts-)Handlungen von Proforto sowie für jeden zwischen Proforto und dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag, unabhängig davon, ob dieser über die Website oder, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist, aufgrund eines Angebots, einer Bestellung oder einer sonstigen Vereinbarung außerhalb der Website zustande kommt.
  • Vor Abschluss des Vertrags werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Vertragspartner in einer Weise zur Verfügung gestellt, die es ihm ermöglicht, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, sie zu speichern, wiederzugeben und ihnen zuzustimmen. Wird der Vertrag über die Website geschlossen, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedenfalls vor Abgabe der Bestellung bereitgestellt. Wird der Vertrag außerhalb der Website geschlossen, können die Bedingungen unter anderem als Anlage oder über einen deutlich angegebenen Link im Zusammenhang mit dem Angebot oder der Bestellung zur Verfügung gestellt werden.
  • Sofern nicht ausdrücklich und Schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Geltung anderer allgemeiner oder besonderer Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
  • Abweichungen von und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, müssen solche Abweichungen und Ergänzungen Schriftlich vereinbart werden.
  • Verlangt Proforto in einem Einzelfall nicht die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bedeutet dies weder, dass deren Bestimmungen nicht mehr gelten, noch dass Proforto das Recht verliert, in anderen Fällen deren strikte Einhaltung zu verlangen.
  • Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, ungültig, nicht durchsetzbar oder aus anderen Gründen nicht anwendbar, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt. Soweit gesetzlich zulässig, werden die Parteien die betreffende Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Zwingende Verbraucherrechte bleiben hiervon unberührt.
  • Erweist sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrags als nichtig oder wird sie aufgehoben, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrags insgesamt. Die Parteien werden sich über eine Ersatzbestimmung verständigen, die Zweck und Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung möglichst weitgehend Rechnung trägt.
  • Proforto ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Dritte einzuschalten.
  • Auf alle Verträge zwischen Proforto und dem Vertragspartner findet niederländisches Recht Anwendung. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, führt diese Rechtswahl nicht dazu, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm aufgrund zwingender Bestimmungen des österreichischen Rechts zusteht, von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf.

Artikel 4. Das Angebot

  • Das Angebot von Proforto ist grundsätzlich auf der Website verfügbar. Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, kann ein Angebot auch mittels Offert, Preisangabe, Bestellung oder sonstiger Schriftlicher Kommunikation erfolgen.
  • Alle angebotenen Produkte stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Stellt sich nach einer Bestellung heraus, dass ein Produkt nicht verfügbar ist, informiert Proforto den Vertragspartner darüber so rasch wie möglich. Proforto ist in diesem Fall nicht zur Lieferung verpflichtet, soweit die Lieferung vernünftigerweise nicht möglich ist. Bereits für das betreffende Produkt bezahlte Beträge werden zurückerstattet.
  • Proforto bemüht sich, die Eigenschaften der Produkte so vollständig und genau wie möglich darzustellen. Abbildungen, Farben und sonstige visuelle Darstellungen können etwa aufgrund von Bildschirmeinstellungen oder geringfügigen Produktionsabweichungen in begrenztem Umfang vom tatsächlich gelieferten Produkt abweichen. Solche Abweichungen sind nur zulässig, soweit sie keine wesentlichen Eigenschaften des Produkts betreffen und die Vertragsmäßigkeit, Qualität, Funktionalität oder Sicherheit, die der Vertragspartner nach dem Vertrag und dem anwendbaren Recht erwarten darf, nicht beeinträchtigen.
  • Ist ein Angebot zeitlich befristet oder an besondere Bedingungen geknüpft, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben.
  • Ein außerhalb der Website an einen Vertragspartner, der kein Verbraucher ist, gerichtetes Angebot ist freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Für Bestellungen über die Website gelten die Regelungen über das Zustandekommen des Vertrags in Artikel 5.
  • Das Angebot enthält die Informationen, die vernünftigerweise erforderlich sind, damit der Vertragspartner Art und wesentliche Eigenschaften der Produkte sowie die Bedingungen, zu denen sie angeboten werden, beurteilen kann. Ist der Vertragspartner Verbraucher, stellt Proforto vor Abgabe der Bestellung sämtliche nach dem anwendbaren Verbraucherrecht vorgeschriebenen Informationen klar und verständlich bereit, darunter Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Produkte, den Gesamtpreis sowie die anwendbaren Zahlungs- und Lieferbedingungen.
  • Offensichtliche Schreib-, Rechen-, Preis- oder sonstige erkennbare Fehler in einem Angebot sind für Proforto nicht verbindlich, sofern der Vertragspartner vernünftigerweise hätte erkennen müssen, dass ein Fehler vorliegt.

Artikel 5. Der Vertrag

  • Wird der Vertrag über die Website geschlossen, erhält der Vertragspartner vor dem endgültigen Absenden der Bestellung die Möglichkeit, den Inhalt der Bestellung, den Gesamtpreis und die eingegebenen Daten zu überprüfen und etwaige Fehler zu berichtigen.
  • Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt eine Aufforderung an den Vertragspartner zur Abgabe einer Bestellung und kein verbindliches Angebot von Proforto dar. Durch das endgültige Absenden der Bestellung und, sofern der Vertragspartner Verbraucher ist, die ausdrückliche Bestätigung der Zahlungspflicht gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
  • Proforto bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg. Der Vertrag kommt zustande, sobald Proforto die Bestellung ausdrücklich annimmt, etwa durch eine gesonderte Auftrags- oder Versandbestätigung oder durch Versand der Produkte. Ist der Vertragspartner Verbraucher, erhält er nach Vertragsabschluss die gesetzlich vorgeschriebene Vertragsbestätigung und die gesetzlich erforderlichen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger.
  • Ist der Vertragspartner kein Verbraucher und wird der Vertrag außerhalb der Website geschlossen, kommt der Vertrag durch Schriftliche Annahme des Angebots von Proforto durch den Vertragspartner, durch Schriftliche Auftragsbestätigung von Proforto oder dadurch zustande, dass Proforto mit Zustimmung des Vertragspartners mit der Vertragserfüllung beginnt.
  • Proforto ist berechtigt, eine Bestellung aus sachlich gerechtfertigten Gründen nicht anzunehmen, etwa wenn ein Produkt nicht verfügbar ist, die Zahlung nicht durchgeführt werden kann oder ein begründeter Verdacht auf Betrug oder Missbrauch besteht. Bereits für eine nicht angenommene Bestellung bezahlte Beträge werden zurückerstattet.
  • Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, sind sein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.
  • Ergänzend zum vorstehenden Absatz ist Proforto, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist, zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung berechtigt, wenn offene Forderungen gegenüber dem Vertragspartner bestehen oder der Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige, ergänzende und/oder Folgeaufträge.

Artikel 6. Rücktrittsrecht

  • Ist der Vertragspartner Verbraucher, hat er bei einem über die Website geschlossenen Vertrag das Recht, binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn der Vertragspartner kein Verbraucher ist.
  • Die Rücktrittsfrist beginnt am Tag nach jenem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat. Bei einer Bestellung mehrerer Produkte, die getrennt geliefert werden, oder eines Produkts, das aus mehreren Partien oder Teilen besteht, die getrennt geliefert werden, beginnt die Frist am Tag nach dem Erhalt des letzten Produkts, der letzten Partie oder des letzten Teils.
  • Fällt der letzte Tag der Rücktrittsfrist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder einen diesem gleichgestellten Tag, verlängert sich die Frist bis zum nächstfolgenden Werktag.
  • Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei der Lieferung von:
  • Produkten, die nach Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt wurden oder eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, einschließlich beispielsweise Produkten, die auf Wunsch des Verbrauchers mit Namen, Text, Logo, Druck, Stickerei oder einer sonstigen individuellen Personalisierung versehen wurden; und
  • versiegelten Produkten, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  • Ist eine gesetzliche Ausnahme vom Rücktrittsrecht anwendbar, wird der Verbraucher darüber vor Abschluss des Vertrags informiert.
  • Hat Proforto den Verbraucher nicht entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften über das Rücktrittsrecht informiert, verlängert sich die Rücktrittsfrist um 12 (zwölf) Monate. Erteilt Proforto diese Information innerhalb dieses Zeitraums nachträglich, endet die Rücktrittsfrist 14 (vierzehn) Tage nach dem Tag, an dem der Verbraucher die Information erhalten hat.

Artikel 7. Ausübung des Rücktrittsrechts

  • Der Verbraucher übt sein Rücktrittsrecht aus, indem er Proforto vor Ablauf der in Artikel 6.1 genannten Rücktrittsfrist mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informiert. Hierfür kann der Verbraucher insbesondere verwenden:
  • das Muster-Widerrufsformular, abrufbar unter www.proforto.at/muster-widerrufsformular;
  • die Online-Rücktrittsfunktion „Vertrag widerrufen“, die unter www.proforto.at/kundenservice/rucksendung unmittelbar zugänglich ist;
  • eine E-Mail an support@proforto.at; oder
  • eine sonstige eindeutige Schriftliche Erklärung.
  • Nutzt der Verbraucher ab dem 1. Oktober 2026 die Online-Rücktrittsfunktion, kann er den betreffenden Vertrag oder die Produkte, auf die sich der Rücktritt bezieht, identifizieren und den Rücktritt anschließend über „Widerruf bestätigen“ bestätigen. Proforto übermittelt dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger eine Eingangsbestätigung mit dem Inhalt der Rücktrittserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
  • Der Verbraucher sendet das Produkt unverzüglich und spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen nach dem Tag, an dem er Proforto über seinen Entschluss zum Rücktritt informiert hat, an die von Proforto angegebene Rücksendeadresse zurück.
  • Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts trägt der Verbraucher, sofern Proforto nicht vor Abschluss des Vertrags ausdrücklich erklärt hat, diese Kosten zu übernehmen.
  • Die unmittelbaren Rücksendekosten übersteigen grundsätzlich nicht die üblichen Versandkosten, die ein regulärer Beförderer für eine vergleichbare Rücksendung berechnet. Kann ein Produkt aufgrund seiner Beschaffenheit, Größe oder seines Gewichts üblicherweise nicht per Post zurückgesendet werden und können die Rücksendekosten vernünftigerweise nicht im Voraus genau berechnet werden, werden diese Kosten mit höchstens ungefähr EUR 150 geschätzt. Können die Rücksendekosten im Voraus berechnet werden, wird dem Verbraucher der maßgebliche Betrag vor Abschluss des Vertrags mitgeteilt.
  • Der Verbraucher haftet während der Rücktrittsfrist nur für einen Wertverlust des Produkts, der auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Produkts nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist, sofern Proforto den Verbraucher zuvor entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen über sein Rücktrittsrecht informiert hat.
  • Die Beweislast dafür, dass das Rücktrittsrecht rechtzeitig ausgeübt wurde, trägt der Verbraucher.
  • Tritt der Verbraucher wirksam vom Vertrag zurück, erstattet Proforto alle vom Verbraucher im Zusammenhang mit dem widerrufenen Vertrag erhaltenen Zahlungen einschließlich der Kosten der günstigsten von Proforto angebotenen Standardlieferung. Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich und spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag, an dem Proforto über den Entschluss des Verbrauchers zum Rücktritt informiert wurde. Proforto kann die Rückzahlung verweigern, bis das Produkt wieder bei Proforto eingelangt ist oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass das Produkt zurückgesandt wurde, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Hat der Verbraucher ausdrücklich eine andere als die günstigste von Proforto angebotene Standardlieferung gewählt, muss Proforto die daraus entstehenden Mehrkosten nicht erstatten.
  • Für die Rückzahlung verwendet Proforto dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt hat, sofern der Verbraucher nicht ausdrücklich einem anderen Zahlungsmittel zustimmt und ihm dadurch keine Kosten entstehen.

Artikel 8. Pflichten des Vertragspartners

  • Der Vertragspartner stellt sicher, dass alle Daten, Unterlagen und Informationen, die Proforto als für die Vertragserfüllung erforderlich bezeichnet oder von denen der Vertragspartner vernünftigerweise erkennen muss, dass sie erforderlich sind, rechtzeitig, vollständig, wahrheitsgemäß und in der verlangten Form an Proforto übermittelt werden. Proforto darf bei der Vertragserfüllung von der Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Vertragspartner übermittelten Angaben ausgehen, soweit deren Unrichtigkeit für Proforto nicht erkennbar ist. Angemessene Kosten, die Proforto infolge unrichtiger, unvollständiger oder verspätet übermittelter Angaben entstehen, trägt der Vertragspartner, soweit sie ihm zurechenbar sind.
  • Der Vertragspartner ist verpflichtet, Proforto unverzüglich über Tatsachen und Umstände zu informieren, die für die Vertragserfüllung von Bedeutung sein können.
  • Verletzt der Vertragspartner eine oder mehrere wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft und rechtfertigt diese Vertragsverletzung die vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrags, ist Proforto berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen. Ist der Vertragspartner Verbraucher, darf Proforto hiervon nur Gebrauch machen, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist und nachdem dem Verbraucher eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung gesetzt wurde, es sei denn, die Erfüllung ist dauerhaft unmöglich oder die Setzung einer Nachfrist kann vernünftigerweise nicht verlangt werden.

Artikel 9. Zurückbehaltung und Vertragsauflösung

  • Dieser Artikel gilt ausschließlich, wenn der Vertragspartner kein Verbraucher ist.
  • Erfüllt der Vertragspartner eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, ist Proforto berechtigt, die eigene Leistung zurückzubehalten und, sofern die Vertragsverletzung dies rechtfertigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet der sonstigen Rechte von Proforto.
  • Proforto ist ferner berechtigt, seine Verpflichtungen zurückzubehalten und, soweit gesetzlich zulässig, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen oder aufzulösen, wenn der Vertragspartner sein Unternehmen liquidiert oder einstellt oder andere Umstände eintreten, aus denen vernünftigerweise hervorgeht, dass der Vertragspartner seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen kann.
  • Soweit gesetzlich eine Mahnung oder Nachfristsetzung erforderlich ist, wird Proforto dem Vertragspartner zunächst Schriftlich eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung setzen.

Artikel 10. Haftung

  • Ist der Vertragspartner Verbraucher, haftet Proforto nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung von Proforto wird nicht beschränkt oder ausgeschlossen, soweit eine solche Beschränkung oder ein solcher Ausschluss nach zwingendem Recht unzulässig ist.
  • Proforto haftet einem Verbraucher gegenüber nicht für Schäden, soweit diese auf einem dem Verbraucher zurechenbaren Umstand beruhen, darunter unsachgemäße oder zweckwidrige Verwendung eines Produkts oder die Nichtbeachtung eindeutiger Gebrauchs- oder Sicherheitshinweise, soweit der Schaden nicht zugleich auf einem Proforto zurechenbaren Umstand oder einem Mangel des Produkts beruht und zwingendes Recht dem nicht entgegensteht.
  • Die nachstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ausschließlich, wenn der Vertragspartner kein Verbraucher ist.
  • Proforto haftet ausschließlich für unmittelbare Schäden, die unmittelbare Folge einer Proforto zurechenbaren Vertragsverletzung sind.
  • Proforto haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrechungsschäden, Produktionsausfälle und Umsatzverluste, sofern zwingendes Recht einem solchen Ausschluss nicht entgegensteht.
  • Soweit Proforto haftet, ist die Gesamthaftung auf den Betrag beschränkt, den der Vertragspartner aufgrund des betreffenden Vertrags an Proforto bezahlt hat oder schuldet, jeweils exklusive Umsatzsteuer.
  • Die in diesem Artikel vorgesehenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht:
  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Proforto oder dessen leitenden Mitarbeitern;
  • für Schäden aus Tod oder Körperverletzung;
  • für eine Haftung nach den anwendbaren Vorschriften über die Produkthaftung, soweit diese Haftung nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden kann; oder
  • in anderen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung oder ein Haftungsausschluss nach zwingendem Recht unzulässig ist.
  • Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, hält er Proforto von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, soweit diese Ansprüche auf einer dem Vertragspartner zurechenbaren Vertragsverletzung oder auf unrichtigen oder rechtswidrigen Informationen, Materialien, Abbildungen, Logos oder Anweisungen beruhen, die der Vertragspartner Proforto übermittelt hat.
  • Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, erlischt jeder Schadenersatzanspruch gegen Proforto, wenn er nicht binnen 24 (vierundzwanzig) Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vertragspartner vom Schaden und von der dafür verantwortlichen Person Kenntnis erlangt hat, gerichtlich geltend gemacht wird, sofern zwingendes Recht einer solchen Frist nicht entgegensteht. Diese Frist gilt nicht für Ansprüche nach den anwendbaren Produkthaftungsvorschriften, soweit eine vertragliche Beschränkung solcher Ansprüche unzulässig ist.
  • Die in diesem Artikel vorgesehenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Arbeitnehmer, Geschäftsführer und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Proforto.

Artikel 11. Höhere Gewalt

  • Als höhere Gewalt gilt jeder außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstand außerhalb des Einflussbereichs von Proforto, der Proforto nicht zugerechnet werden kann und der die Erfüllung seiner Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft unmöglich macht.
  • Zur höheren Gewalt zählen insbesondere außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Proforto, wie Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse, Feuer, Krieg oder drohende Kriegsgefahr, Pandemien, Epidemien, Quarantänemaßnahmen, behördliche Maßnahmen, großflächige Störungen von Energie- oder Kommunikationsnetzen, Probleme bei Lieferanten oder Beförderern der Produkte und vergleichbare Ereignisse, sofern der betreffende Umstand die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt.
  • Während der Dauer der höheren Gewalt sind die davon betroffenen Verpflichtungen von Proforto ausgesetzt. Dauert die Situation höherer Gewalt länger als 30 (dreißig) Kalendertage, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu beenden, soweit die weitere Erfüllung durch die höhere Gewalt verhindert wird.
  • Wird der Vertrag wegen höherer Gewalt ganz oder teilweise beendet, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, für Produkte zu bezahlen, die infolgedessen nicht geliefert werden. Bereits erhaltene Beträge für nicht gelieferte Produkte werden zurückerstattet. Für Produkte, die vor der Beendigung bereits vertragsgemäß geliefert wurden, bleibt die vereinbarte Zahlungspflicht bestehen, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Artikel 12. Vertragsmäßigkeit und Garantie der Produkte

  • Proforto gewährleistet, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen und den auf die Produkte anwendbaren gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, gilt für die Produkte eine vertragliche Garantiefrist von 1 (einem) Jahr ab Lieferung, sofern nicht Schriftlich eine andere Garantiefrist vereinbart oder von Proforto oder dem Hersteller ausdrücklich eine andere Garantie gewährt wurde.
  • Ist der Vertragspartner Verbraucher, gelten die nachstehend beschriebenen gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Diese gesetzlichen Rechte bestehen unabhängig von und neben etwaigen kommerziellen Garantien von Proforto oder einem Hersteller und dürfen durch solche Garantien nicht eingeschränkt werden.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte für Verbraucher

  • Der Verbraucher kann während eines Zeitraums von 2 (zwei) Jahren ab Lieferung des Produkts gesetzliche Gewährleistungsrechte geltend machen, wenn ein bei der Lieferung vorhandener Mangel vorliegt. Zeigt sich ein Mangel innerhalb von 1 (einem) Jahr nach der Lieferung, wird vermutet, dass er bereits bei der Lieferung vorhanden war, sofern diese Vermutung nicht mit der Art des Produkts oder des Mangels unvereinbar ist.
  • Liegt ein Mangel vor, hat der Verbraucher grundsätzlich Anspruch auf unentgeltliche Verbesserung oder Austausch des Produkts innerhalb angemessener Frist, ohne Kosten und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten. Der Verbraucher kann zwischen Verbesserung und Austausch wählen, sofern die gewählte Abhilfe nicht unmöglich oder im Vergleich zur anderen Abhilfe für Proforto mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
  • Wird das Produkt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung verbessert, verlängert sich bei Verträgen, die nach dem 30. September 2026 geschlossen wurden, die gesetzliche Gewährleistungsfrist einmalig um 1 (ein) Jahr. Vor der Verbesserung oder dem Austausch wird der Verbraucher über sein Recht informiert, innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen zwischen Verbesserung und Austausch zu wählen, sowie über die mögliche Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bei Verbesserung.
  • Wird das Produkt ausgetauscht, nimmt Proforto das mangelhafte Produkt auf eigene Kosten zurück.
  • Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Verbraucher eine angemessene Preisminderung unter Beibehaltung des Produkts oder die Auflösung des Vertrags gegen Rückerstattung des Kaufpreises und Rückgabe des Produkts verlangen, wenn:
  • Proforto die Verbesserung oder den Austausch verweigert;
  • die Verbesserung oder der Austausch nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt;
  • die Verbesserung oder der Austausch für den Verbraucher mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden ist; oder
  • der Mangel fortbesteht, nachdem Proforto versucht hat, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen.
  • Der Verbraucher kann außerdem sofort eine angemessene Preisminderung oder die Auflösung des Vertrags verlangen, wenn der Mangel so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Preisminderung oder Auflösung gerechtfertigt ist. In diesem Fall muss der Verbraucher nicht zuerst Verbesserung oder Austausch verlangen.
  • Der Verbraucher hat kein Recht auf Auflösung des Vertrags, wenn der Mangel nur geringfügig ist.

Zusätzliche und kommerzielle Garantie

  • Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, kann die in Absatz 2 genannte vertragliche Garantie nicht in Anspruch genommen werden, soweit der Mangel zurückzuführen ist auf:
  • Bearbeitung oder Veränderung des Produkts durch den Vertragspartner oder einen Dritten;
  • unsachgemäße, zweckwidrige oder nachlässige Verwendung des Produkts, normale Abnutzung oder die Nichtbeachtung der dem Produkt beigefügten Gebrauchs-, Wartungs- oder Sicherheitshinweise; oder
  • Umstände, die nach der Lieferung eingetreten sind und Proforto nicht zugerechnet werden können.
  • Die in Absatz 11 vorgesehenen Einschränkungen gelten nicht für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte eines Verbrauchers. Bei einem Verbraucher können Nutzung, Behandlung oder Veränderung eines Produkts seine gesetzlichen Ansprüche nur dann und insoweit beeinträchtigen, als nach zwingendem Recht kein Mangel vorliegt, für den Proforto einzustehen hat.

Artikel 13. Preise

  • Die auf der Website gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise werden in Euro einschließlich Umsatzsteuer sowie sonstiger zum Zeitpunkt der Bestellung anfallender Steuern und Abgaben ausgewiesen. Zusätzliche Liefer- oder sonstige Kosten werden dem Verbraucher vor Abgabe der Bestellung klar mitgeteilt.
  • Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, werden die Preise einschließlich oder zuzüglich Umsatzsteuer entsprechend den Angaben auf der Website, im Angebot oder in der Bestellung ausgewiesen. Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich Preise in Angeboten an Unternehmer exklusive Umsatzsteuer und sonstiger behördlicher Abgaben.
  • Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, beruhen die vereinbarten Preise auf den Kostenfaktoren, die im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gelten. Proforto ist berechtigt, Preissteigerungen aufgrund von nach Vertragsabschluss eingetretenen Änderungen von Kostenfaktoren, auf die Proforto vernünftigerweise keinen Einfluss hat, darunter Änderungen bei Steuern, Abgaben, Transportkosten oder sonstigen externen Kosten, nach Ablauf von 3 (drei) Monaten an den Vertragspartner weiterzugeben, höchstens jedoch bis zu 20 % des ursprünglich vereinbarten Preises.
  • Absatz 3 gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.
  • Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet Proforto nicht, einen Teil des Vertrags zu einem entsprechenden Teil des für die Gesamtleistung angegebenen Preises auszuführen.
  • Rabatte, Aktionspreise und angebotene Preise gelten ausschließlich für das Angebot oder den Zeitraum, auf den sie sich beziehen, und nicht automatisch für künftige oder ergänzende Verträge.

Artikel 14. Zahlung und Rechnungsstellung

  • Wird der Vertrag über die Website geschlossen, kann der Vertragspartner mit einer der von Proforto im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsmethoden bezahlen. Etwaige Bedingungen oder Kosten, die speziell mit einer Zahlungsmethode verbunden sind, werden dem Vertragspartner vor Abgabe der Bestellung mitgeteilt.
  • Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, hat der Vertragspartner die Rechnung binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen, sofern nicht Schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
  • Ist der Vertragspartner kein Verbraucher und erfolgt die Lieferung in Teilen, ist Proforto berechtigt, bereits gelieferte Teile gesondert in Rechnung zu stellen. Die vereinbarte Zahlungsfrist beginnt für jede Teilrechnung gesondert zu laufen, sofern nicht Schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Der Vertragspartner ist verpflichtet, Unrichtigkeiten in übermittelten oder angegebenen Zahlungsdaten Proforto so rasch wie möglich mitzuteilen.
  • Ist der Vertragspartner Verbraucher und erfüllt er seine Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig, kann Proforto gesetzliche Verzugszinsen und angemessene außergerichtliche Betreibungskosten verrechnen, soweit und nachdem die nach dem anwendbaren Recht dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zwingende Verbraucherrechte nach österreichischem Recht bleiben unberührt.
  • Ist der Vertragspartner kein Verbraucher und zahlt er nicht rechtzeitig, weist Proforto ihn auf die verspätete Zahlung hin und setzt ihm eine Frist von 14 (vierzehn) Tagen zur nachträglichen Zahlung. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung, befindet sich der Vertragspartner in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet er auf den offenen Betrag die anwendbaren gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Proforto ist außerdem berechtigt, angemessene außergerichtliche Betreibungskosten zu verlangen.
  • Ist der Vertragspartner kein Verbraucher und wird über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet, liquidiert oder beendet er sein Unternehmen, beantragt er ein Moratorium oder wird hinsichtlich seiner Person ein vergleichbares Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren beantragt oder eröffnet, werden die Forderungen von Proforto gegen den Vertragspartner, soweit gesetzlich zulässig, sofort fällig.
  • Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, werden Zahlungen des Vertragspartners zunächst auf geschuldete Kosten, anschließend auf aufgelaufene Zinsen und zuletzt auf die älteste offene Hauptforderung angerechnet, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Artikel 15. Lieferung

  • Als Lieferort gilt die Adresse, die der Vertragspartner Proforto bei Abschluss des Vertrags mitgeteilt hat.
  • Ist der Vertragspartner Verbraucher, wird ihm vor Vertragsabschluss das Datum oder der Zeitraum mitgeteilt, innerhalb dessen das Produkt geliefert wird. Wurde kein Lieferdatum oder keine Lieferfrist vereinbart, erfolgt die Lieferung unverzüglich und spätestens binnen 30 (dreißig) Tagen nach Vertragsabschluss.
  • Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, sind angegebene Lieferfristen unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich Schriftlich eine verbindliche Lieferfrist vereinbart wurde. Eine Lieferfrist beginnt erst zu laufen, wenn Proforto über sämtliche Daten und Informationen verfügt, die vernünftigerweise für die Lieferung der Produkte erforderlich sind.
  • Die Lieferfrist beginnt nicht, bevor Proforto alle für die Lieferung des Produkts erforderlichen Daten vorliegen.
  • Erweist sich die Lieferung eines bestellten Produkts als unmöglich, kann Proforto dem Vertragspartner ein Ersatzprodukt anbieten. Der Vertragspartner ist nicht verpflichtet, das Ersatzprodukt anzunehmen. Lehnt er es ab, werden bereits für das nicht lieferbare Produkt bezahlte Beträge zurückerstattet. Ist der Vertragspartner Verbraucher, bleiben seine gesetzlichen Rücktrittsrechte unberührt.
  • Handelt der Vertragspartner als Verbraucher, trägt Proforto das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlusts der Produkte bis zur Übergabe an den Vertragspartner oder einen von ihm vorher benannten Dritten. Handelt der Vertragspartner im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit, geht das Risiko mit Übergabe an den Beförderer über, sofern nicht ausdrücklich und Schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Liefert Proforto gegenüber einem Verbraucher nicht am vereinbarten Datum oder innerhalb der vereinbarten Frist, kann der Verbraucher Proforto eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Liefert Proforto auch innerhalb dieser Nachfrist nicht, kann der Verbraucher den Vertrag auflösen.
  • Der Verbraucher kann den Vertrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen ohne Setzung einer Nachfrist auflösen, wenn Proforto die Lieferung verweigert oder aus den Umständen eindeutig hervorgeht, dass Proforto nicht liefern wird, oder wenn die rechtzeitige Lieferung eine wesentliche Voraussetzung des Vertrags war.
  • Löst ein Verbraucher den Vertrag wegen verspäteter Lieferung wirksam auf, erstattet Proforto die vom Verbraucher aufgrund des aufgelösten Vertrags bezahlten Beträge unverzüglich zurück.

Artikel 16. Beschwerden

  • Beschwerden über die Vertragserfüllung oder gelieferte Produkte können an support@proforto.at gerichtet werden.
  • Ist der Vertragspartner Verbraucher, wird er gebeten, einen Mangel oder eine Beschwerde möglichst rasch nach dessen bzw. deren Entdeckung Proforto zu melden. Eine unterlassene Meldung innerhalb einer bestimmten Frist führt jedoch nicht zum Verlust oder zur Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte oder sonstiger zwingender Verbraucherrechte.
  • Werden bei der Lieferung sichtbare Schäden festgestellt, kann der Verbraucher diese Proforto melden und, soweit möglich, gegenüber dem Beförderer einen Vorbehalt erklären. Das Fehlen eines solchen Vorbehalts beeinträchtigt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht.
  • Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, sind sichtbare Mängel binnen 48 (achtundvierzig) Stunden nach der Lieferung Schriftlich an Proforto zu melden. Andere Mängel sind binnen 2 (zwei) Monaten nach ihrer Entdeckung oder dem Zeitpunkt, zu dem der Vertragspartner sie vernünftigerweise hätte entdecken müssen, Schriftlich zu melden. Bei nicht rechtzeitiger Rüge erlöschen die Ansprüche hinsichtlich des betreffenden Mangels, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.
  • Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, erhält Proforto eine angemessene Frist, um eine berechtigte Beschwerde zu prüfen und, soweit möglich, zu beheben.
  • Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, schiebt eine Beschwerde seine Zahlungspflichten nicht auf, sofern und soweit er nicht aufgrund zwingenden Rechts zur Zurückbehaltung berechtigt ist.

Artikel 17. Übertragung

  • Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, dürfen seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige Zustimmung von Proforto nicht auf einen Dritten übertragen werden.
  • Proforto ist berechtigt, seine Forderungen gegen den Vertragspartner an einen Dritten abzutreten.
  • Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, ist Proforto berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
  • Ist der Vertragspartner Verbraucher, darf Proforto seine Pflichten aus dem Vertrag oder den gesamten Vertrag nur mit Zustimmung des Verbrauchers auf einen Dritten übertragen.

Artikel 18. Eigentumsvorbehalt

  • Das Eigentum an den von Proforto gelieferten Produkten verbleibt bei Proforto, bis der Vertragspartner den für die betreffenden Produkte geschuldeten Kaufpreis und die unmittelbar damit zusammenhängenden fälligen Beträge vollständig bezahlt hat.
  • Der Eigentumsvorbehalt berührt den in Artikel 15 geregelten Gefahrenübergang nicht.
  • Handelt der Vertragspartner im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit, ist er, solange das Eigentum bei Proforto verbleibt, nicht berechtigt, die Produkte außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs zu verpfänden, zu belasten oder an Dritte zu übertragen.
  • Pfänden Dritte Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt von Proforto unterliegen, oder versuchen sie, Rechte daran zu begründen oder geltend zu machen, hat der Vertragspartner Proforto hierüber so rasch wie möglich zu informieren.
  • Der Vertragspartner leistet Proforto, soweit gesetzlich zulässig, die vernünftigerweise erforderliche Mitwirkung zur Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt.

Artikel 19. Geistiges Eigentum

  • Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an der Website sowie an von Proforto entwickelten oder bereitgestellten Texten, Bildern, Designs, Materialien und sonstigen Inhalten stehen Proforto oder dessen Lizenzgebern zu, sofern nichts anderes angegeben ist.
  • Der Vertragspartner garantiert, über sämtliche Rechte, Lizenzen und Zustimmungen zu verfügen, die für die Nutzung der von ihm bereitgestellten Materialien durch Proforto erforderlich sind, darunter Logos, Bilder, Texte, Designs und sonstige Dateien, und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
  • Der Vertragspartner räumt Proforto, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, das Recht ein, die bereitgestellten Materialien insbesondere für Druck, Stickerei oder sonstige Personalisierungen der Produkte zu verwenden, zu vervielfältigen und technisch zu bearbeiten.
  • Proforto ist berechtigt, einen Auftrag abzulehnen oder auszusetzen, wenn Proforto vernünftigerweise vermutet, dass vom Vertragspartner bereitgestellte Materialien Rechte Dritter verletzen oder sonst rechtswidrig sind.
  • Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen können an support@proforto.at gerichtet werden.
  • Handelt der Vertragspartner im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit, hält er Proforto von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die aus der Verwendung der von ihm bereitgestellten Materialien gemäß seinen Anweisungen entstehen, soweit diese Ansprüche dem Vertragspartner zurechenbar sind.
  • Proforto verwendet den Namen oder das Logo des Vertragspartners nur dann als kommerzielle Referenz, wenn der Vertragspartner dem zuvor zugestimmt hat.

Artikel 20. Nutzung der Website und des Kontos

  • Proforto ist berechtigt, die technische Gestaltung und die Funktionen der Website zu ändern, sofern solche Änderungen bereits geschlossene Verträge oder zwingende Rechte eines Verbrauchers nicht beeinträchtigen.
  • Der Vertragspartner hat die Website und sein Konto sorgfältig und rechtmäßig zu nutzen.
  • Der Vertragspartner ist für die sichere Verwahrung seiner Zugangsdaten verantwortlich und hat angemessene Maßnahmen zu treffen, um eine unbefugte Nutzung seines Kontos zu verhindern. Er informiert Proforto so rasch wie möglich, wenn er vermutet, dass ein unbefugter Dritter Zugang zu seinem Konto erhalten hat.
  • Proforto kann den Zugang zu einem Konto vorübergehend einschränken oder sperren, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, wegen Betrugs, Missbrauchs oder eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftigerweise erforderlich ist. Eine solche Maßnahme beeinträchtigt die Rechte eines Verbrauchers aus bereits geschlossenen Verträgen nicht.

Artikel 21. Vertraulichkeit

  • Der Vertragspartner behandelt sämtliche vertraulichen Informationen, die er im Rahmen des Vertrags von Proforto erhält, vertraulich und verwendet sie ausschließlich für den Zweck, für den sie übermittelt wurden.
  • Informationen gelten als vertraulich, wenn Proforto dies angegeben hat oder wenn sich ihr vertraulicher Charakter vernünftigerweise aus der Art der Information oder den Umständen ihrer Übermittlung ergibt.
  • Bei einem dem Vertragspartner zurechenbaren Verstoß gegen diesen Artikel schuldet der Vertragspartner, sofern er kein Verbraucher ist, ohne vorherige Mahnung eine sofort fällige Vertragsstrafe von EUR 10.000 (zehntausend Euro) je Verstoß, unbeschadet des Rechts von Proforto, Ersatz eines nachgewiesenen darüber hinausgehenden Schadens zu verlangen, soweit der tatsächlich entstandene Schaden die Vertragsstrafe übersteigt.

Artikel 22. Anwendbares Recht

  • Auf Verträge zwischen Proforto und dem Vertragspartner findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  • Ist der Vertragspartner Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, führt die Rechtswahl nach Absatz 1 nicht dazu, dass ihm der Schutz entzogen wird, der ihm aufgrund jener Bestimmungen des österreichischen Rechts zusteht, von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf und die ohne die Rechtswahl auf den Vertrag anwendbar wären.
  • Streitigkeiten zwischen den Parteien sollen nach Möglichkeit einvernehmlich beigelegt werden. Streitigkeiten zwischen Proforto und einem Verbraucher können vor dem zuständigen Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers anhängig gemacht werden. In allen anderen Fällen ist das zuständige Gericht in Arnhem, Niederlande, zuständig.

Artikel 23. Fortgeltende Bestimmungen

  • Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags, die ihrem Sinn und Zweck nach über die Beendigung des Vertrags hinaus fortgelten sollen, bleiben auch nach dessen Beendigung uneingeschränkt in Kraft.

Artikel 24. Änderungen oder Ergänzungen

  • Proforto ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
  • Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen bereits geschlossenen Vertrag mit einem Verbraucher betreffen, sind nur zulässig, wenn ein objektiv gerechtfertigter Grund vorliegt, etwa eine Änderung anwendbarer Rechtsvorschriften, der Rechtsprechung, technischer oder sicherheitsbezogener Anforderungen, und soweit die Änderung angemessen ist und den Verbraucher nicht unverhältnismäßig benachteiligt.
  • Proforto informiert den Verbraucher mindestens 30 (dreißig) Tage vor dem geplanten Inkrafttreten klar über eine Änderung nach Absatz 2 und nennt dabei Inhalt und Grund der Änderung.
  • Soweit eine Änderung eines bereits geschlossenen Vertrags nach zwingendem Recht der Zustimmung des Verbrauchers bedarf, wird die Änderung erst wirksam, nachdem der Verbraucher ihr wirksam zugestimmt hat.
  • Für neue Verträge gilt jeweils die Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Zeitpunkt des Abschlusses des betreffenden Vertrags in Kraft ist.

Datenschutzerklärung

Proforto verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzvorschriften. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Proforto.

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